tubag Fotowettbewerb

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise

 

1. Einführung und Gegenstand dieser Bedingungen

 

Zwischen den Teilnehmern des Gewinnspiels und der Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG, Mühleneschweg 6, 49090 Osnabrück („im Weiteren „Gewinnspielbetreiber“) gelten die folgenden Teilnahmebedingungen. Eine Teilnahme am tubag Fotowettbewerb 2021 ist nur möglich, wenn diese Teilnahmebedingungen vollumfänglich akzeptiert werden.

 

2. Allgemeine Regeln für die Teilnahme am Gewinnspiel

 

2.1 Die Aktion beginnt am 01.05.2021 um 08:00 Uhr und endet am 31.10.2021 um 24:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit (Berlin). Beginn bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt eingehende Fotobeiträge für das Gewinnspiel berücksichtigt werden. Ende bedeutet, dass nach diesem Zeitpunkt eingehende Fotobeiträge nicht mehr für das Gewinnspiel berücksichtigt werden.

2.2 Die Teilnahme ist kostenlos.

2.3 Am Gewinnspiel nimmt teil,

- wer als Fachhandwerker/in anlässlich der Teilnahme an diesem Gewinnspiel Produkte des Gewinnspielbetreibers verarbeitet, von dem Verarbeitungsergebnis bis zu drei Fotos anfertigt und im Aktionszeitraum über das Teilnahmeformular auf der Aktionswebseite https://fotowettbewerb.tubag.de an den Gewinnspielbetreiber übermittelt.

- jener Fachhändler, der den/die als Gewinner ermittelten Fachhandwerker/in mit den beim eingereichten Projekt eingesetzten tubag Produkten beliefert hat und von diesen als Fachhändler/in angegeben wurde.

2.4 Die Teilnahme ist ausschließlich auf digitalem Wege über das Teilnahmeformular auf der Aktionswebseite https://fotowettbewerb.tubag.de möglich. Einreichungen, die postalisch oder per Mail erfolgen, können nicht berücksichtigt werden.

2.5 Der Fotowettbewerb gliedert sich in zwei unterschiedliche Teilnahmekategorien auf

1. Garten- & Landschaftsbau

2. Restaurieren & Instandsetzen

Die Kategorie, für die der Teilnehmer das/die Foto(s) übermittelt, ist im Teilnahmeformular auszuwählen.

2.6 Teilnahmeberechtigt ist jeder Fachhändler, der Produkte des Gewinnspielbetreibers vertreibt sowie jeder/jede Fachhandwerker/in, der/die mindestens anlässlich der Teilnahme an diesem Gewinnspiel Produkte der Marke tubag verarbeitet. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mitarbeiter der Sievert SE oder die mit dieser verbundenen Unternehmen. Einreichungen im Namen eines Fachhandwerkers durch Mitarbeiter des Gewinnspielbetreibers oder der mit diesem verbundenen Unternehmen sind ebenfalls nicht teilnahmeberechtigt.

2.7 Der Gewinnspielbetreiber behält sich das Recht vor, nach Beginn des Gewinnspiels Teilnehmer ausschließen, die das Gewinnspiel und/oder ihre Gewinnchancen manipulieren. Gleiches gilt für Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Im Falle eines Ausschlusses kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

2.8 Es werden keine Fotobeiträge berücksichtigt, die natürliche Personen abbilden.

 

3. Gewinne für Fachhandwerker

 

Je Kategorie gemäß Ziffer 2.5 erhält der Hauptgewinner 10 strapazierfähige und hochwertige Arbeitsanzüge der Marke Engelbert Strauss. Ausstattungs- und Größenwünsche werden nach Auswahl der Gewinner individuell abgestimmt. Die Gewinner des 2. Platzes je Kategorie erhalten einen finanziellen Zuschuss zu einem Teamevent in Höhe von 500 €. Die Drittplatzierten jeder Kategorie erhalten ein einjähriges Zeitschriften-Abonnement sowie je 10 tubag-Sets, bestehend aus Arbeitshandschuhen und Thermonskanne. Das Zeitschriften-Abonnement kann aus den folgenden Titeln gewählt werden: „Neue Landschaft“, „DEGA GalaBau“ oder „Bauen im Bestand“.

 

4. Gewinne für Fachhändler

 

Je Kategorie erhält der Fachhändler des erstplatzierten Fachhandwerkers einen Werbekostenzuschuss von 500,- € (netto). Der angegebene Fachhändler des zweitplatzierten Fachhandwerkers einer jeden Kategorie erhält einen Werbekostenzuschuss von 250,- € (netto) und der Fachhändler des drittplatzierten Fachhandwerkers je Kategorie erhält einen Werbekostenzuschuss von 125,- € (netto).

 

5. Gewinnermittlung, Gewinnanspruch und Benachrichtigung des Gewinners

 

5.1 Die von den teilnehmenden Fachhandwerkern bereitgestellten Fotos werden durch eine Jury bestehend aus Mitarbeitern der Sievert SE und der Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG auf Übereinstimmung mit diesen Teilnahmebedingungen geprüft. Innerhalb von 10 Werktagen nach Aktionsende wird die Jury unter allen teilnehmenden Fachhandwerkern 3 Gewinner je Teilnahmekategorie bestimmen. Mit der Auswahl der Gewinner gewinnen gleichzeitig die Fachhändler, die von dem/der FachhandwerkerIn nach Ziffer 2.3 benannt wurden.

5.2 Im Falle eines Gewinns werden die entsprechenden Teilnehmer zeitnah über die von ihnen angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt und um Bestätigung zur Annahme des Gewinns gebeten.

5.3 Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, verfällt der Gewinn. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdatenverantwortlich. Falls der Gewinner aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht benachrichtigt werden kann, entfällt der Gewinnanspruch. Ein verfallener oder ein vom Gewinner nicht entgegen genommener Gewinn wird unter den verbliebenen Teilnehmern erneut verlost. Die Neuvergabe des Gewinns erfolgt entsprechend diesen Teilnahmebedingungen.

5.4 Eine Auszahlung von Sachgewinnen in bar, deren Tausch oder eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf andere Personen ist nicht möglich. Die Übergabe der Gewinne erfolgt in Form einer persönlichen Übergabe durch einen Außendienstmitarbeiter der Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG. Die Werbekostenzuschüsse nach Ziffer 3 werden auf eine vom Fachhändler anzugebende Bankverbindung überwiesen.

 

6. Nutzungsrechte, Urheberrechte, Rechteübertragung

 

6.1 Der betreffende Teilnehmer räumt dem Gewinnspielbetreiber an dem von ihm übermittelten Foto unentgeltlich das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, alle Urheberrechte und verwandten Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) am betreffenden Foto für Zwecke des Gewinnspiels, einschließlich der Gewinnermittlung, Berichterstattung über das Gewinnspiel sowie die Veröffentlichung des Fotos für alle bekannten Nutzungsarten (z.B. Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) zu nutzen. Die Einräumung umfasst auch das Recht, das Foto in analoger und/oder digitaler Form, insbesondere zum Zwecke der Bewerbung von Produkten des Gewinnspielbetreibers zu nutzen, unabhängig vom verwendeten Medium (z.B. Printwerbung, Online-Werbung).

6.2 Alle Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt, insbesondere das Recht, Entstellungen, andere Beeinträchtigungen oder Nutzungen zu verbieten, die geeignet sind, die berechtigten geistigen und persönlichen Interessen des Teilnehmers an seinem Foto. Gleiches gilt für gesetzlich zwingende Regelungen (z.B. §§ 31 a und 32, 32 a bis c UrhG).

6.3 Jeder Teilnehmer versichert dem Gewinnspielbetreiber, dass das eingesendete Foto von ihm oder in seinem Auftrag angefertigt wurde. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass das eingesendete Foto nicht mit Rechten Dritter belastet ist und seine Rechte am Bild auch nicht ganz oder teilweise an Dritte übertragen worden sind. Der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Der Teilnehmer stellt den Gewinnspielbetreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund des bereitgestellten Fotos gegenüber diesem geltend gemacht werden können.

 

7. Ausschluss der Gewährleistung

 

Der Gewinnspielbetreiber weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Die Aktion kann insbesondere aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Gewinnspielbetreiber entstehen. Zu den äußeren Umständen und Zwängen können gesetzliche Änderungen gehören.

 

8. Haftungseinschränkungen

 

8.1 Für eine Haftung des Gewinnspielbetreibers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:

8.2 Die Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung der Sievert Baustoffgruppe GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

8.4 In keinen Fall haftet die Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch des Gewinns entstehen.

 

9. Datenschutzhinweise

 

9.1 Die folgenden Datenschutzhinweise klären die Teilnehmer des Gewinnspiels über die Verwendung personenbezogener Daten durch den Gewinnspielbetreiber anlässlich der Durchführung des Gewinnspiels auf.

9.2 Grundsätzliche Angaben zur Datenverarbeitung

Für die Teilnahme am Gewinnspiel erhebt, verarbeitet und nutzt der Gewinnspielbetreiber die folgenden Daten der Teilnehmer:

  • Vor- und Nachname
  • Firmierung / Unternehmen
  • Kundennummer
  • Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
  • Eingesandte Fotos
  • E-Mail-Adresse

Diese Daten werden für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet, also für die Ermöglichung der Teilnahme, der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung, der Kommunikation mit den Teilnehmern und der Übergabe des Gewinns (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO). Die Daten werden darüber hinaus zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten (z.B. gegenüber Finanzbehörden) unter Beachtung der hierfür geltenden Fristen gespeichert.

Die Daten der Teilnehmer werden solange gespeichert, bis die Gewinne ermittelt und übergeben worden sind. Die Daten der Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, werden im Anschluss gelöscht, soweit diese im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel erhoben wurden. Im Übrigen werden die Daten der Gewinner zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten (z.B. gegenüber Finanzbehörden) unter Beachtung der hierfür geltenden Fristen (6 Jahre) gespeichert. Die eingesendeten Fotos der Gewinner werden im Rahmen der Rechteeinräumung auf unbestimmte Zeit verarbeitet.

Eine Weitergabe der Daten an Postdienstleister erfolgt, soweit der Gewinnspielbetreiber den Teilnehmern den Gewinn zusendet.

Ist der Teilnehmer nicht bereit, die vorstehenden Daten dem Gewinnspielbetreiber bereitzustellen, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Bereitstellung ist zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich.

9.3 Rechte auf Auskunft, Sperrung, Löschung, Übertragbarkeit, Widerruf sowie Beschwerderecht

Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft über seine bei dem Gewinnspielbetreiber gespeicherten Daten und die dies betreffenden Verarbeitungen nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung seiner Daten nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung seiner Daten nach Wegfall des Verarbeitungszweckes nach Art. 17 DS-GVO, soweit dieser keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO, wenn ein Teilnehmer der Auffassung ist, dass seine Daten unrechtmäßig verarbeitet werden. Die Beschwerde ist zu richten an:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Postanschrift: Postfach 221, 30002 Hannover, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

Bei Fragen und Auskünften zum Schutz seiner personenbezogenen Daten und zur Geltendmachung der vorstehenden Rechte kann sich jeder Teilnehmer jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder per E-Mail: datenschutz@sievert.de wenden.

Der Antrag auf Löschung oder Sperrung von personenbezogenen Daten vor Beendigung des Gewinnspiels und Auslosung führen zum Wegfall der Teilnahme bzw. zum Gewinnverfall.

 

10. Sonstiges

 

10.1 Abweichende Bedingungen der Teilnehmer werden nicht anerkannt, es sei denn, der Gewinnspielbetreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Stand: 01.05.2021